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Ersatzleistung und andere Tätigkeitsbereiche

Ersatzleistung

Das Beschäftigungsgesetz Nr. 435/2004 Slg. verpflichtet Arbeitgeber mit mehr als 25 Mitarbeitern zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, wobei der Pflichtteil dieser Personen an der Gesamtzahl der Mitarbeiter auf 4 % festgelegt ist. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung ist der Arbeitgeber verpflichtet, für jede Person mit Behinderung, die er beschäftigen sollte, das 2,5-fache des Durchschnittsgehalts jährlich an den Staatshaushalt abzuführen.

Falls Ihre Organisation nicht die erforderliche Anzahl von Mitarbeitern mit Behinderungen beschäftigt, können Sie diese Verpflichtung erfüllen, indem Sie Produkte oder Dienstleistungen von der Firma ČEGAN, die eine geschützte Werkstatt und Mitglied des Verbandes der Arbeitgeber von Menschen mit Behinderungen in der Tschechischen Republik ist, kaufen. Dadurch können Sie nicht nur erhebliche finanzielle Mittel sparen, sondern auch zur Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft beitragen.

Nadační fond Holar

Die Stiftung HOLAR wurde gegründet, um bedeutende psychologische Titel herauszugeben, die aus Sicht des Gründers der Firma ČEGAN s.r.o., Slavoj Čegan, ein wichtiger Beitrag für zukünftige Generationen sind.

"Jeder versucht, etwas für andere zu tun und etwas zu schaffen, was den zukünftigen Generationen erhalten bleibt. Das Werk von C.G. Jung ist ein weltweites Erbe und bildet die Grundlage der modernen Psychologie. Durch unser Engagement wurde es ins Tschechische übersetzt und steht Interessierten zur Verfügung, die es studieren möchten. Das Lebenswerk des renommierten tschechischen Psychologen Tomáš Novák, seine fünfzigjährige Praxis, sollte so weit wie möglich für zukünftige Generationen bewahrt werden. Gerne haben wir dazu beigetragen."